Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lizenzbedingungen für Software

1. Allgemeines
Mit der Unterschrift unter Ihre Bestellung oder mit der Unterschrift bei der Übergabe der Software erkennen Sie die folgenden Lizenzbedingungen an.

2. Urheberrecht
Die in Katalog, HomePage und Preisliste angegebene Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt im Falle der Software nc und nccad mit den zugehörigen Hilfsprogrammen, unabhängig von der Version, bei der Fa. MAX computer GmbH, Schömberg.

3. Kopierrecht
Das Kopierrecht liegt beim Urheber der Software

4. Lizenzen
Unsere PC-Software für KOSY wird in 2 verschiedenen Lizenzformen geliefert:
Als Maschinen-/Steuerungsbezogene Lizenz.
Das heißt, dass der Besteller innerhalb seines Hauses, seiner Firma, seiner Institution, seines Clubs oder seiner Schule die Erlaubnis erhält, die Software auf mehreren Rechnern zu installieren. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Steuerung einer Maschine ist jedoch nur mit der zur Lieferung gehörenden Software zulässig. Bei einem Weiterverkauf des Systems an Dritte muss also zwingend die zugehörige Software ebenfalls mitgegeben werden.
Als Mehrfachlizenz ausschließlich an Schulen/Ausbildungsstätten.
Das heißt, dass der Besteller innerhalb seiner Institution die Erlaubnis erhält, Kopien zu erstellen. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Schulzentren gilt diese Erlaubnis nur für den Teil/den Bereich, der als Besteller genannt wird. Besonders berechtigte Personen, wie z.B. Schulungsleiter oder Fachberater, erhalten die Erlaubnis, Kopien zu erstellen, nur solange, wie sie diese Tätigkeit ausüben und nur für ihren persönlichen Schulungs- und Vorführbedarf. Die Verbreitung der Software an mögliche Kunden ist ausdrücklich untersagt. Fachberater von Schulämtern können darüberhinaus die Software nur innerhalb ihrer Heimatschule benutzen, wechseln sie die Schule, verliert die bisherige Schule dieses Recht.

5. Software an Schüler/Studenten/AZUBIS zu Lernzwecken weitergeben
Sie finden im Internet auf www.max-computer.de unter „Service“ ein Formular, das im Falle der Weitergabe unterschrieben werden muss.

6. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung von Software gelten ebenfalls die untenstehenden Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Kopierrecht für Druck-Produkte

1. Allgemeines
Unsere Druckprodukte sind: Teachware, Handbücher, Projekt-Unterlagen, Bedienungsanleitungen und ähnliche Dokumente soweit sie in schriftlicher Form vorliegen.

2. Kopierrecht
Für die von uns herausgegebenen Druckprodukte haben wir das ausschließliche Kopierrecht. Kopien dürfen nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung angefertigt werden.

Handelspartner

1. Allgemeines
Handelsfirmen, die sich im weitesten Sinne mit CNC- oder CAD-Technologien oder mit technischen Computeranwendungen beschäftigen, können unsere Produkte vertreiben. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Handelsvereinbarung.

2. Voraussetzung
Die Firma muss eine entsprechende personelle und technische Voraussetzung bieten, um die Kunden selbstständig beraten und betreuen zu können. Sie erhält unter dieser Voraussetzung einen Handelsrabatt, bezogen auf die momentan gültigen im Internet veröffentlichten Preise.

Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden, gelten die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht anerkennt, hat er uns dies vorher schriftlich anzuzeigen.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Bei Angeboten sind wir nur für die im Angebot ausgewiesene Gültigkeitsdauer an die genannten Preise gebunden. Sämtliche Bestellungen, Vereinbarungen, Ergänzungen, Abänderungen sowie Nebenabreden gelten erst dann für uns verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt oder stillschweigend ausgeführt wurden.

3. Preise und Versandkosten/Berechnung
Es gelten die Preise des jeweils aktuellen Katalogs, der im Internet unter www.emc-webline.de veröffentlicht wird. Bei Neuerscheinung einer Preisliste wird die vorhergehende automatisch ungültig. Die genannten Preise sind Nettopreise, gültig für Deutschland. Für den Endkunden kommt die jeweilig gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer (MwSt.) hinzu. Für Exporte wird ein länderspezifischer Exportzuschlag erhoben. Alle unsere Preise gelten freibleibend und verstehen sich ab Herstellerwerk. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Lieferfirma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und uns erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Gehen aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung die Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Lieferfirma verlässt. Die Berechnung erfolgt unter dem Versanddatum.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unberechtigt abgezogene Skonto-Beträge werden nachgefordert. Bei kundenspezifischen Aufträgen werden bei Auftragserteilung 40% der Auftragssumme als Anzahlung berechnet. Die Schlußrechnung in Höhe von 60% der Auftragssumme ist ebenfalls 14 Tage nach Lieferung/Abnahme der Ware zu Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen können ohne förmliche Inverzugsetzung Verzugszinsen berechnet werden, die 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Der Besteller kann wegen etwaiger, von uns nicht anerkannten, Mängelrügen seine Zahlung nicht zurückhalten und auch keine Aufrechnung geltend machen. Lieferungen an uns unbekannte Firmen oder Privatpersonen erfolgen per Nachnahme oder Vorauskasse. Für den Fall des Zahlungsverzuges behalten wir uns weitere Lieferungen und Dienstleistungen sowie deren Auslieferungsform vor.

5. Liefertermine
Diese gelten ab vollständiger Klarstellung des Auftrags und sind für uns unverbindlich. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Strom- und Materiallieferung, Maschinendefekte, Arbeitskräfteausfall, Unfälle, Streiks und sonstige Fälle von höherer Gewalt entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist, sowie von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung, ohne dass dadurch dem Besteller gegen uns Ansprüche irgendwelcher Art zustehen.

6. Gewährleistung/Garantiebedingungen
Wir gewährleisten, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts maximal zwölf Monate. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist maximal zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung und gilt nur für den Erstkäufer. Bei Systemen mit eingebautem Betriebsstundenzähler gilt: Die Gewährleistungsfrist endet, wenn vor Erreichen der zeitlichen Frist die Anzahl der gewährleisteten Betriebsstunden überschritten ist. Erfasst werden dabei die tatsächlichen Bearbeitungsstunden mit mechanischen/motorischen Bewegungen.
Speziell für Software-Lieferungen gilt: Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferte Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Material und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. Wir und der Kunde sind uns darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen und dass die Nichterfüllung von Erwartungen kein Mangel ist. Im Falle einer Inanspruchnahme aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Für alle Lieferungen gilt: Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat uns der Kunde unverzüglich innerhalb einer Woche schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch äußere Einflüsse, durch schlechte Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, falsche Wahl der Belastungs-/Beanspruchungs-Klasse, Reparatur durch Unbefugte oder Bedienungsfehler und Nichtbeachtung der Anleitungen entstehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt uns der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt uns mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für uns durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen uns zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Rücksendungen werden ohne vorherige Vereinbarung nicht angenommen. Hat uns der Kunde wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er unsere Inanspruchnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen uns entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Gewährleistungsfrist wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile.
Durchführung und Erfüllungsort: Wir gewähren keine „Vor Ort Garantie“, das heißt für den Fall der Inanspruchnahme, dass das Gerät bzw. die Maschine porto- und frachtfrei an uns zu senden ist oder dass der Kunde bereit ist, eine von uns kostenlos gelieferte Komponente auf eigene Kosten auszutauschen.

7. Eigentumsverhältnisse
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und uns auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an uns abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf unseren Eigentumsvorbehalt unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und wir dieses genehmigen, tritt uns der Kunde bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist D-09380 Thalheim. Etwaige Streitigkeiten werden mit bindender Wirkung nach deutschem Recht entschieden. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Chemnitz.

9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden.